Was gilt im Hinblick auf Kosten und Kostenerstattung
für eine Psychotherapie (und Trauma-Behandlung) ?
Private Krankenversicherung:
Die Kosten der Psychotherapie werden für Privatversicherte in der Regel vollständig oder zumindest zum großen Teil von der Krankenkasse und/oder der Beihilfe übernommen.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den für Sie geltenden Rahmenbedingungen.
Sollte Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung oder Unterlagen benötigen, bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen mit.
Ich kümmere mich gerne darum und unterstütze Sie.
Meine Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende. Sie müssen die Rechnung zunächst privat bezahlen und reichen diese dann bei Ihrer Kasse zur Erstattung ein.
Bitte beachten Sie, dass die Therapie-Einheiten bis zur Entscheidung der Privaten Krankenversicherung und auch bei deren Ablehnung von Ihnen übernommen werden müssen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Meine Praxis ist nicht Teil der vertragspsychotherapeutischen Versorgung und daher kann ich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung abrechnen.
Für Sie als gesetzlich Versicherter besteht aber die auch die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu tragen. Mein Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.
Sie müssen zuvor den Nachweis durch Dokumentation erbringen, dass Sie in der zumutbaren Wartezeit (ca. 3 Monate für Erwachsene) keinen passenden Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben.
Selbstzahler:
Alternativ können Sie sich entscheiden eine Psychotherapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen und die Kosten der Behandlung selbst zu tragen.
Wir schliessen einen Vertrag über das Honorar der therapeutischen Sitzungen.
Mein Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gut zu wissen:
Die Kosten für Psychotherapie können in der Regel als aussergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Terminabsagen:
Sollten Sie einen vereinbarten Termin in begründeten Ausnahmen nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage bis spätestens 48 Stunden (2 Werktage) vorher.
Erfolgt die Terminabsage Ihrerseits nicht rechtzeitig und/oder auch bei Nicht-Wahrnehmen Ihrerseits eines vereinbarten Termins ohne Absage wird das Honorar Ihnen in Rechnung gestellt.
Diese Ausfall-Rechnung ist bis zur nächsten Therapiestunde per Überweisung zu zahlen.
Erst nach Zahlungseingang können weitere Therapiesitzungen stattfinden.
Bitte beachten Sie:
Das Ausfallhonorar wird auch bei einer Kostenübernahme-Erklärung durch Ihre Krankenversicherung NICHT von dieser getragen.
Ich empfehle in allen Fällen vor Beginn der Psychotherapie die Regelungen und Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Gerne informiere und unterstütze ich Sie hierbei.